Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Gesellschaft und den Schiessport. Sollte deine Frage nicht beantwortet werden, kontaktiere uns und wir helfen dir gerne weiter.
Was erwartet mich als Mitglied?
Die Vorteile sprechen für sich: Der jährliche Mitgliedsbeitrag in unserer Gesellschaft ist etwa so hoch wie die Kosten für drei Stunden (!) in einem privaten Schieskeller. Als Mitglied in unserer Schützengesellschaft erwarten dich spannende Trainingseinheiten, freundschaftliche Wettkämpfe und eine Gemeinschaft von Gleichgesinnten, die die Leidenschaft für den Schießsport teilen. Du profitierst von einer erstklassigen Betreuung und einer angenehmen Vereinsatmosphäre, in der Geselligkeit und sportlicher Ehrgeiz gleichermaßen im Mittelpunkt stehen. Ob Frau oder Mann, jung oder alt, Anfängerin / Anfänger oder erfahrene Schützin / erfahrener Schütze – bei uns findest du einen Ort, an dem du dich weiterentwickeln und wohlfühlen kannst. Werde Teil unserer Gesellschaft und erlebe die Faszination des Schiesssports hautnah!
Was wird von mir als Mitglied erwartet?
Von einem Vereinsmitglied in unserer Schützengesellschaft wird erwartet, dass es aktiv am Vereinsleben teilnimmt, sei es durch regelmäßiges Training, die Teilnahme an Wettkämpfen oder das Mitwirken bei Vereinsanlässen. Wir legen Wert auf Teamgeist, Respekt und den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen. Zudem schätzen wir Zuverlässigkeit und Engagement, insbesondere bei der Unterstützung gemeinsamer Aktivitäten und Veranstaltungen. Unser Ziel ist es, den Schießsport mit Freude, Disziplin und sportlichem Ehrgeiz auszuüben – und das gelingt am besten, wenn sich alle Mitglieder einbringen! Die Mitgliedschaft in der Schützengesellschaft Zofingen verpflichtet jedoch nicht zur Teilnahme an Vereinsanlässen und auch nicht zu Vereinsarbeit.
Wer darf Waffen besitzen?
Schweizer Bürgerinnen und Bürger (oder Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung) ist der Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen im Handel und privat gestattet, sofern sie einen Waffenerwerbsschein vorweisen können. Dieser wird in der Regel von dem kantonalen Waffenbüro abgegeben, sofern die Person mindestens 18 Jahre alt ist, keine Einträge im Strafregister hat und es keinen Anlass zu der Annahme gibt, dass sie sich selber oder andere damit gefährdet.
Wie verhalte ich mich im Schiessstand?
Das Anwenden der Sicherheitsregeln wird von jeder Schützin und jedem Schützen vorausgesetzt und ist deren Pflicht. Diese Regeln müssen dauernd wiederholt und angewandt werden. Sie lauten folgendermassen:
Wie kann ich an einem Schnuppertraining teilnehmen?
Für unsere Schnuppertrainings sind keine Vorkenntnisse im Schiesssport erforderlich. Es können eigene Waffen mitgebracht werden. Falls Du keine eigene Waffe besitzt, kann Dir für das Schnuppertraining eine Leihwaffe zur Verfügung gestellt werden. Die Munitionskosten sind durch die Schützin / den Schützen selber zu tragen. Anmelden kannst Du Dich dazu über unser Anmeldeformular. Falls Du Dich über eine Mitgliedschaft informieren möchtest, klicke auf die Schaltfläche am Ende dieser Seite.
Mitgliedschaft
Du hast Interesse Mitglied unserer Gesellschaft zu werden?
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft findest Du auf unserer Informationsseite allerlei Auskünfte sowie den Link zur Anmeldung für ein Schnuppertraining. Klicke auf die untenstehende Schaltfläche, um zur Informationsseite zu gelangen.

